Öffentliche Bestellung und
Vereidigung zum Sachverständigen
Zur öffentlichen
Beglaubigung der herausragenden Sach-verständigen-Stellung
erfolgte im März 2002 zunächst vor der
Industrie- und Handelskammer zu Berlin die öffentliche
Bestellung als vereidigter Sachverständiger für
das Fachgebiet "Kostenrechnung öffentlicher
und gemeinwirtschaftlicher Betriebe". Seit 2003
übernimmt die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main die öffentliche Bestellung. 2007 erfolgte
die erste Wiederbestellung.
Öffentlich bestellt werden nur herausragend qualifiziert
Fachleute. Sie sind auf Unabhängigkeit und unparteiische
Begutachtung vereidigt, stehen unter öffentlicher
Aufsicht und müssen darüber hinaus auch persönlich
integer sein.
Stichwort
"Öffentliche Bestellung"
Zur besonderen Fachkunde und
Unabhängigkeit von öffentlich bestellten
Sachverständigen erhalten Sie hier nähere
Informationen.