Unabhängig und unparteiisch 
                               
                              Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist 
                              in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die 
                              Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert 
                              sind, bezeichnen sich als Sachverständige und 
                              betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche 
                              Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht 
                              die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung 
                              vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, 
                              dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders 
                              qualifiziert ist. 
                               
                              Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige 
                              darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch 
                              zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten 
                              üblicherweise vor-gelegt werden, können 
                              sich auf die Ergebnisse ver-lassen. Ein solches 
                              neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf 
                              und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht 
                              im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches 
                              Gutachten zu verlassen. Weil sie unab-hängig 
                              und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte 
                              Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt 
                              beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen 
                              deutscher Gerichte. 
                               
                              Öffentlich bestellte Sachverständige müssen 
                              keines-wegs alleine tätig sein. Sie arbeiten 
                              auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien 
                              oder Prüfgesell-schaften. Für ihre Leistungen 
                              als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich                               verantwortlich. |