Referenzen | Stichwort "Öffentliche Bestellung"
Professor Dr. rer. pol. Erik Gawel
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
 

Professor Dr. rer. pol. habil. Erik Gawel
 
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Stichwort "Öffentliche Bestellung"


Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vor-gelegt werden, können sich auf die Ergebnisse ver-lassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unab-hängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keines-wegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesell-schaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
 
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit heraus-ragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüf-verfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regel-mäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schieds-gutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sach-verständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine ein-heitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.


 
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